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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Das FG Köln (Beschluss vom 22.09.2005, 10 K 1880/05) hat Bedenken, ob die Besteuerung von Kapitaleinkünften für die Jahre 2000 bis 2002 mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 14/05) angerufen. Wer für diese Jahre die Steueramnestie nutzte, musste nur rund 60 Prozent der nacherklärten Einnahmen versteuern, die wiederum mit 25 bzw. 35 Prozent besteuert wurden, während der ehrliche Anleger voll versteuern musste. Zudem habe der Staat die Versteuerung von Zinseinnahmen in den Jahren 2002 bis 2005 nicht gleichmäßig durchgesetzt.
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