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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Der Geschäftsführer einer GmbH, der Alleingesellschafter ist, muss nach einem bislang unveröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Ein Gerichtssprecher bestätigte einen entsprechenden "Focus"-Bericht. Der Zwölfte Senat kam in seinem Urteil (Az.: B 12 RA 1/04 R) zu einer völlig neuen Bewertung: Der Geschäftsführer sei "selbstständig tätig und hat nur einen Auftraggeber, die GmbH". Wie andere Scheinselbstständige müsse auch er einzahlen.
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