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>Steuertipps>Tipp des Monats>06/06

Einkommensteuer: Neuregelung der Kinderbetreuungskosten (06/06)

Ab dem 01.01.2006 gilt eine Neuregelung der Kinderbetreuungskosten

Kurzübersicht der Varianten

Beide Eltern erwerbstätig

2/3 der Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr, "wie" Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig

Ein Elternteil erwerbstätig, der andere Elternteil in Ausbildung oder dauerhaft erkrankt

2/3 der Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig

Alleinverdiener-Ehe

Keine Geltendmachung

 

Aufwendungen für die Kinderbetreuung im eigenen Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistung:20 % der Aufwendungen, maximal 600 € im Jahr.

Kindergartenkinder
(zwischen 3 und 6 Jahren)

2/3 der Aufwendungen, generell maximal 4.000 € pro Kind und Jahr als Sonderaus-gaben abzugsfähig

 

aktueller Tipp des Monats

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Stand:13.01.2020