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>Steuertipps>Tipp des Monats>06/07

Abgeltungsteuer für Kapitalerträge ab 2009 (06/07)

Das ändert sich für Anleger durch die Abgeltungsteuer
 
Zum 01. Januar 2009 will die Koalition auf alle Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (max. 28 Prozent) einführen. Heute werden sie mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zwischen 15 und 45 Prozent versteuert. Wer in Zukunft weniger Einkommensteuer als 25 Prozent zahlt, muss aber eine Steuererklärung abgeben, um den Differenzbetrag zurück zu erhalten.
 
Zinserträge:
Hier ist der Vorteil für Gutverdiener am größten; sie zahlen künftig weniger Steuern auf Zinserträge.
 
Aktien/Aktienfonds:
Kursgewinne für Wertpapiere, die ab 01.01.2009 gekauft werden, müssen zu 25 Prozent versteuert werden. Heute sind sie nach der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Der Nachteil wird aber nach Auffassung von Bundesregierung und Banken allerdings dadurch abgemildert, dass die Unternehmenssteuerreform Kapitalgesellschaften steuerlich entlastet, und diese dann höhere Dividenden ausschütten können. Für Aktien, die bis 31.12.2008 gekauft werden, ändert sich nichts.

 

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Verantwortlich für den Inhalt ist Steuerberater, vereidigter Buchprüfer Werner Heck.

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Stand:13.01.2020