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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Durch die Neuregelung des Reisekostenrechts entfällt ein pauschaler Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug ab 2008 auch bei Übernachtungen im Ausland. Nur die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten bleiben als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar. Hinweis: Haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bisher die Auslandspauschbeträge für Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend gemacht? Ab Januar 2008 ist ein steuerfreier Arbeitgeberersatz durch die GmbH nur nach vorheriger Änderung des Anstellungsvertrags möglich! Anderenfalls liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
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