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>Steuertipps>Tipp des Monats>10/08

Mit Stückzinsen Steuern sparen (10/08)

Erwirbt ein Anleger in 2008 Anleihen, kann er die ausgewiesenen Stückzinsen auch dann mindernd von seinem übrigen Einkommen absetzen, wenn die Ausschüttung erst 2009 unter der Abgeltungssteuer anfällt. Nach einem aktuellen Erlass der Oberfinanzdirektion Magdeburg sind das marktübliche Vorgänge, die anzuerkennen sind und nicht unter die Rubrik eines schädlichen Steuerstundungsmodells fallen (Az: S 2252 104 St 214 V). Diese Einordnung können Sparer im laufenden Jahr für einen lukrativen Einmaleffekt nutzen. Sie erwerben gezielt Anleihen, deren Ausschüttung erst nach Silvester erfolgt. Dann wirken sich die Stückzinsen noch mindernd mit der höheren individuellen Progression und die anschließend gezahlten Zinsen unterliegen bereits dem moderaten Abgeltungstarif. Für diese Sparstrategie eignen sich besonders Anleihen mit einem Ausschüttungstermin unmittelbar nach Neujahr, dann sind in 2008 besonders hohe Stückzinsen aufgelaufen.

 

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Stand:13.01.2020