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>Steuertipps>Tipp des Monats>12/08

AO: Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen in Kenntnis des tatsächlichen Gewinns kann Steuerhinterziehung durch Steuerberater sein (12/08)

Ein langjähriger steuerlicher Berater erfüllt den objektiven und subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung, wenn er in Kenntnis des tatsächlichen, höheren Gewinns für seine Mandanten einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen stellt. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegen den Mandanten ist rechtmäßig, auch wenn dieser sich mit seinen steuerlichen Angelegenheiten nie befasst hat.

(Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.12.2006, 10 K 316/00, rkr.)

 

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Stand:13.01.2020