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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Mit BFH-Urteil vom 20.07.2006 (VI R 94/01) hat der BFH das bisher geltende sogenannte Aufteilungsverbot aufgehoben. Das hat zur Folge, dass beispielsweise ein Steuerpflichtiger in dem entschiedenen Fall vier Siebtel seiner Flugkosten als Betriebsausgaben ansetzen kann. Wenn nur vier von sieben Tagen eindeutig dem beruflichen Anlass zuzuordnen seien. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung hat der BFH geurteilt, dass eine proportionale Aufteilung der Kosten immer dann zulässig ist, wenn es objektivierbare Kriterien für die Aufteilung gibt.
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