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>Steuertipps>Tipp des Monats>04/10

Grundsteuer - Antrag auf Erlass (04/10)

Hausbesitzer können versuchen bei der Gemeinde oder in Berlin, Bremen und Hamburg beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Erlass bezahlter Grundsteuer stellen, wenn die Mieten unter Plan liegen.

Anspruch haben evtl. Vermieter, die an ausbleibenden Einnahmen schuldlos sind, sich also intensiv um neue Mieter durch Inserate oder Makler bemüht haben. Dabei müssten sie keine Mieten unter Marktniveau anbieten. Als Erlassgrund könnte gelten strukturell bedingter Leerstand in der Region, erfolglose Ausschau nach Nutzern, Mieter, die nur mit deutlichen Preisnachlässen einziehen, oder Sonderereignisse wie Brände. Steuererlass gibt es unabhängig von der finanziellen Situation des Hausbesitzers, da es nur auf die geminderten Immobilienerträge ankommt.

 

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Stand:13.01.2020