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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Der EU-Ministerrat hat beschlossen, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern. Die Ausschlussfrist endet somit erst am 31. März 2011.
Hintergrund ist, dass das Vorsteuer-Vergütungsverfahren innerhalb der EU zum 01. Januar 2010 grundlegend geändert worden ist. So mussten die Mitgliedstaaten u.a. ein elektronisches System einführen, bei dem ein Unternehmer einen Erstattungsantrag über ein Web-Portal in dem Mitgliedstaat stellen kann, in dem er ansässig ist. Es stellte sich jedoch u.a. heraus, dass die Web-Portale der einzelnen Mitgliedstaaten nicht harmonisiert sind und z.B. deutsche Unternehmer erhebliche technische Probleme bei der Einreichung ihres Erstattungsantrages gehabt haben.
Die Aktivitäten der Bundessteuerberaterkammer und der Wirtschaftsverbände sind also auf der ganzen Linie erfolgreich. Quelle: Bundessteuerberaterkammer, Schreiben vom 19. Oktober 2010
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