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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Angefallene Fahrtkosten mit dem eigenen PKW anlässlich einer Dienst- oder Geschäftsreise können Arbeitnehmer als Werbungskosten mit 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen. Da Beamte einen höheren KM-Satz von 0,35 Euro in einigen Bundesländern abrechnen können, könnte dies eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft sein. Zu dieser Problematik ist eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (2 BvR 1008/11) anhängig. Durch einen Einspruch mit dem Verweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde ruht das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.
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