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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Der BFH hat in einem Beschluß (Az. II R 9/11) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerreform 2009 geäußert. Er moniert, dass etwa Geschwister, Neffen und Nichten mit nicht verwandten Personen der St.-Kl. III gleich gestellt werden.
Die Erbschaftsteuerfälle ab 2009 sollten über einen Einspruch offen gehalten werden, insbesondere auch weil zusätzlich eine drastische Benachteiligung von Immobilien und Sparguthaben gegenüber Betriebsvermögen vorliegt.
Die Erfolgsaussichten stehen alles in allem gut.
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