Ihr Partner in allen
steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen
in Trier, Luxemburg und Umgebung

>Steuertipps>Tipp des Monats>04/13

Sämtliche Kosten einer Ehescheidung sind außergewöhnliche Belastungen (04/13)

Nach einem Urteil des FG Düsseldorf sind sämtliche mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen (Az.: 10 K 2392/12), anders als bisher nur die mit der reinen Scheidung anzuerkennenden Kosten.
Die Begründung leuchtet auch ein:
Versorgungsausgleich, Zugewinn und Unterhalt können nur gerichtlich und mit Hilfe eines Rechtsanwalts geregelt werden. Dabei sei es irrelevant, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil, andere Teile hingegen auch durch einen Vergleich zwischen den Ehepartnern geregelt werden könnten.

 

aktueller Tipp des Monats

Archiv: 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 1999

Verantwortlich für den Inhalt ist Steuerberater, vereidigter Buchprüfer Werner Heck.

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf:

T: +49 (0) 651 999 877-0
F: +49 (0) 651 999 877-20
eMail: info@steuerberatung-heck.de

Kontakt
Steuerberatung Heck
Werner Heck
Steuerberater
Vereidigter Buchprüfer
Rudi-Schillings-Str. 12
54296 Trier-WIP
T: +49 (0) 651 999 877-0
F: +49 (0) 651 999 877-20
eMail: info@steuerberatung-heck.de

© W. Heck 1999-2020
Stand:13.01.2020