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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Nach einem Urteil des FG Düsseldorf sind sämtliche mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen (Az.: 10 K 2392/12), anders als bisher nur die mit der reinen Scheidung anzuerkennenden Kosten. Die Begründung leuchtet auch ein: Versorgungsausgleich, Zugewinn und Unterhalt können nur gerichtlich und mit Hilfe eines Rechtsanwalts geregelt werden. Dabei sei es irrelevant, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil, andere Teile hingegen auch durch einen Vergleich zwischen den Ehepartnern geregelt werden könnten.
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