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>Steuertipps>Tipp des Monats>09/13

UStG: Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten durch die Angehörigen der freien Berufe (09/13)

Bei der Berechnung des Anteils für die außerbetriebliche Wertabgabe wird einzig und allein auf die Kfz-Fahrleistung abgestellt (€ pro gef. KM), die aber den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird.
Es fallen variable Kosten wie Benzin, Öl, Wartung, Wäsche etc. an und fixe Kosten wie Afa, Steuern, Versicherung, Finanzierungskosten, Garagenmiete etc. an.
Bei den fixen Kosten sind u.U. andere Berechnungsmethoden zu wählen wie z.B. Fahrzeiten und Leerzeiten. Unter Berücksichtigung aller Leerzeiten, die im hohem Maße dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind, können völlig andere Ergebnisse entstehen, die für den Stpfl. erheblich günstiger sein können.

 

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Stand:13.01.2020