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>Steuertipps>Tipp des Monats>12/14

Die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes gilt auf für Zinsen aus Darlehen zwischen Angehörigen (12/14)

Die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes bei Kapitalerträgen gem. § 32 d I EStG gilt auch für Zinsen aus Darlehen zwischen Angehörigen i.S. des § 15 AO.
Im entschiedenen Fall (BFH vom 29.04.2014 – VIII R 44/13) gewährte der Steuerpflichtige seiner Ehefrau und seinen Abkömmlingen ein Darlehen zur Anschaffung einer Immobilie. Die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes gilt auch, wenn aufgrund des Steuersatzgefälles bei dem Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge ein sog. Gesamtbelastungsvorteil entsteht.
Auch durch das Fehlen einer Sicherung oder einer Regelung über eine Vorfälligkeitsentschädigung kann nicht auf eine missbräuchliche Ausnutzung des Abgeltungssteuersatzes geschlossen werden.

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Stand:13.01.2020