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>Steuertipps>Tipp des Monats>04/07

Pflichtangaben in geschäftlichen Emails (04/07)

Kaufleuten und Unternehmen drohen Zwangsgelder und Abmahnungen bei dem Versand von geschäftlichen Emails, wenn diese nicht bestimmte Angaben zur Firma enthalten.

Alle Kaufleute (und deren Angestellten), vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften (unabhängig von Ihrer Größe) sind davon betroffen. Bislang werden Privatpersonen und Freiberufler — solange sie nicht als Partnerschafts,- Personen- oder Kapitalgesellschaft tätig sind — davon ausgenommen.

Tipp: Es ist daher für alle Kaufleute und Unternehmen ratsam, für externe Emails diese Pflichtangaben über ihr Unternehmen bereits in der Signatur zu erfassen, um von vornherein kostspielige Abmahnungen eines Wettbewerbers zu vermeiden.
Weitere Informationen zu den Pflichtangaben finden Sie z.B. bei der Handelskammer Hamburg.

 

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Stand:13.01.2020