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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Das Finanzamt darf einen Mitarbeiter eines Kreditinstituts nicht pauschal wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Haftung nehmen, auch wenn auf seine Initiative hin zur Steuerumgehung in zahlreichen Fällen Wertpapiere anonym ins Ausland übertragen wurden. Zweifel sind nach einem gestern vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Beschluss angebracht, wenn die Vergehen der Anleger nicht individuell feststellbar sind (Az. VIII B 64/09). Kann der Steuerhinterzieher nicht ermittelt werden, bestehen den Richtern zufolge ernstliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids. Ernstliche Zweifel bestehen, ob sich eine konkrete Steuerhinterziehung mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen begründen lasse.
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