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Steuertipps Tipp des Monats 07/19
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Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zu- oder abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen oder geleistet. Als kurze Zeit gilt ein Zeitraum von 10 Tagen.
Dies wurde für die Umsatzsteuer erneut bestätigt.
Am 11. Januar geleistete Umsatzsteuer für das IV. Quartal des Vorjahres gilt als in dem neuen Jahr geleistet.
(BFH, Urteil v. 11.11.2014 – VIII R 34/12)
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