Leistungen
Buchhaltung und Jahresabschluss
Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss für Ihren Betrieb. Sie liefern die Belege, wir übernehmen den Rest.
Finanzbuchhaltung
Die laufende Buchführung erstellen wir mit qualifizierten Fachkräften, einschließlich betriebswirtschaftlicher Auswertung sowie Summen- und Saldenliste. So sehen Sie im Monatsrhythmus, wo Ihr Betrieb steht.
- UmsatzsteuervoranmeldungFristgerecht per Datenfernübertragung ans Finanzamt.
- Offene-Posten-BuchhaltungSie sehen jederzeit, wer noch nicht gezahlt hat.
- AuswertungenMonatliche BWA mit Summen- und Saldenliste.
- BilanzpolitikEtwa der Investitionsabzugsbetrag, rechtzeitig geplant.
- VerdienstbescheinigungenFür Bank, Behörde oder Vermieter.
Lohnbuchhaltung
Wir rechnen Löhne und Gehälter ab, auch in Bereichen mit eigenen Regeln. Die Baulohnabrechnung mit ihren Sozialkassenverfahren gehört dazu.
- Lohn und GehaltMonatliche Abrechnung einschließlich der Überweisungen.
- BaulohnMit Abwicklungen über ZVK, SOKA, Agentur für Arbeit und ULAK.
- KurzarbeitergeldAbrechnung und Anzeige, wenn es schnell gehen muss.
- MeldewesenNach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung.
- BeitragsnachweiseFür alle Krankenkassen Ihrer Beschäftigten, mit elektronischer Übermittlung.
- LohnsteueranmeldungPer Datenfernübertragung, termingerecht.
- BescheinigungenFür Behörden und für Ihre Arbeitnehmer.
Jahresabschluss
Zum Ende des Wirtschaftsjahres erstellen wir Ihren Jahresabschluss nach den gesetzlichen Vorgaben.

Buchhaltung, die Ihnen den Rücken frei hält
Termin vereinbarenHäufige Fragen
Vorab beantwortet
In welchem Rhythmus muss ich Ihnen die Belege bei laufender Buchführung bringen?
Monatlich oder vierteljährlich, vereinzelt auch nur jährlich.
Können wir die Belege auch digital übergeben?
Ja. Über DATEV Unternehmen online laden Sie Ihre Belege selbst hoch, wir buchen direkt daraus. Der Weg mit dem Ordner bleibt daneben bestehen, wenn Ihnen das lieber ist.
Übernehmen Sie auch die Abrechnung von Minijobs?
Ja, einschließlich der Meldungen an die Minijob-Zentrale. Auch Aushilfen und kurzfristig Beschäftigte rechnen wir ab.
Ab wann muss mein Betrieb eine Bilanz erstellen?
Das entscheidet sich an Umsatz und Gewinn und daran, in welchem Register Ihr Betrieb steht. Solange Sie darunter liegen, genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das Finanzamt fordert Sie bei Überschreiten der Grenzen zur Bilanzierung auf.
Wechseln Sie auch eine laufende Buchhaltung mitten im Jahr?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Wir holen die Daten bei Ihrem bisherigen Büro ab und führen sie fort, sodass für Sie keine Lücke entsteht.
Weitere Leistungen