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Steuerberatung Heck

Leistungen

Steuererklärung und Gestaltung

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen und behalten dabei im Blick, welche Spielräume das Gesetz lässt. Für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen.

Erklärungen, die wir für Sie erstellen

  • EinkommensteuerUnter anderem für Angestellte, Selbstständige, Vermieter und Rentner.
  • KörperschaftsteuerFür GmbH, UG und andere Kapitalgesellschaften.
  • GewerbesteuerFür jeden Gewerbebetrieb, mit Blick auf den Hebesatz Ihrer Gemeinde.
  • UmsatzsteuerJahreserklärung und laufende Voranmeldungen sowie Lohnsteuer-Voranmeldungen.
  • Sonstige SteuererklärungenZum Beispiel die Grundsteuererklärung.

Erbschaft und Schenkung

Wer Vermögen überträgt, entscheidet damit auch über die Steuer, die darauf anfällt. Wir erstellen die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung, beraten Sie zur vorweggenommenen Erbfolge und übernehmen die Gestaltungsberatung (z. B. vorherige Übertragung auf den Ehepartner).

Der günstigste Zeitpunkt für diese Frage ist selten der, an dem sie dringend wird. Sprechen Sie uns frühzeitig an.

Steuern im Ruhestand

Viele Rentnerinnen und Rentner sind steuerpflichtig, ohne davon zu wissen. Ob das auf Sie zutrifft, hängt von der Höhe Ihrer Bezüge und vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen, woran Sie sind.

Reine Einkommensteuererklärungen für Rentnerinnen und Rentner gehören zu unserem Alltag. Wir kennen die Wege zu den Rentenversicherungsträgern.

Grenzgänger nach Luxemburg

Wer in Luxemburg arbeitet und in Deutschland wohnt, braucht im Regelfall sowohl eine luxemburgische als auch eine deutsche Steuererklärung. Beide übernehmen wir für Sie, die luxemburgische nach Absprache, einschließlich der Angaben, die sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ergeben.

Der Hauptmarkt in Trier mit der Steipe

Ihre Steuererklärung in guten Händen

Termin vereinbaren

Häufige Fragen

Vorab beantwortet

Bis wann muss meine Steuererklärung abgegeben sein?

Wer sie selbst erstellt, gibt sie im Regelfall bis zum 31. Juli des Folgejahres ab. Sobald wir Sie vertreten, verlängert sich die Frist im Regelfall bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Sie müssen sich um den Termin also nicht selbst kümmern, wir behalten ihn im Blick.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Für den Anfang genügen die Lohnsteuerbescheinigung oder Ihre Gewinnermittlung, dazu Belege über Ausgaben, die Sie geltend machen möchten, und Ihren letzten Steuerbescheid. Was darüber hinaus sinnvoll ist, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Können Sie eine Erklärung auch für frühere Jahre erstellen?

Ja, rückwirkend ist einiges möglich, solange die Fristen nicht abgelaufen sind. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie zur Abgabe nicht verpflichtet waren und eine Erstattung zu erwarten ist, zum Beispiel wenn der Grad der Behinderung nachträglich festgestellt wurde. Bringen Sie die Unterlagen mit, wir sehen es uns an.